Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich legitimiert, vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht aufzutreten.

Meine außergerichtliche Tätigkeit umfasst neben der gesamten Beratung den Entwurf von Verträgen und Schriftsätzen als auch Ihre Vertretung gegenüber Dritten. Dabei steht für mich im Vordergrund die aufmerksame Erfassung Ihrer individuellen Situation. Dieses bietet uns im Anschluss die Möglichkeit der gemeinsamen Erörterung, welche der tatsächlichen rechtlichen Alternativen für Sie persönlich der optimale Weg zur Problemlösung ist.

Insbesondere sind nachfolgende Bereiche Gegenstand meiner Tätigkeit:

1. Individualarbeitsrecht

  • Abfindungsverhandlungen
  • Entwurf / Prüfung von Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen
  • Kündigungsrecht
  • Vergütungszahlung
  • Anspruch auf Sondergratifikationen
  • Zeugnisbeurteilungen
  • Zulässigkeit von Abmahnungen
  • Urlaub
  • Entwurf/Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Befristete Arbeitsverträge (Befristungskontrolle)
  • Vertragsstrafen
  • Schadensersatzansprüche
  • Besonderer Kündigungsschutz: SchwerbehindertenG/BerufsausbildungsG/ErziehungsurlaubsG

2. Kollektives Arbeitsrecht

  • Betriebsrat / Betriebsratswahlen
  • Betriebsübergang
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Geltung/Prüfung von Tarifverträgen
  • Verhandlung von Tarifverträgen
  • Fragen zum Betriebsverfassungsrecht
  • Einigungsstellenverfahren

3. Arbeitsgerichtliche Vertretung

  • Durchführung sämtlicher Klageverfahren
  • Beschlussverfahren
  • Einstweilige Verfügungsverfahren (Eilverfahren)